Eine Neu-Auflage zur Wahl der Behördenvertretern
für die Legislatur 2026 - 2030 steht an!
==> 8. März 2026 - save the date! <==
Ich habe mich nochmals für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung gestellt, und zähle auf Ihre Stimme!
************************************************************************************************************ Für die Einreichung von Wahlvorschlägen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 7 Mitglieder des Gemeinderates inkl. dessen Präsidentin bzw. Präsidenten
- 6 Mitglieder der Schulpflege
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel unter Beilage eines Beiblattes durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 12. November 2025, 16.29 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Für den zweiten Wahlgang können bis zum 18. März 2026, 16.29 Uhr, gültige Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See, zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 13. März 2026 amtlich publiziert.